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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 2 BA 26/21   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 2 BA 26/21 (https://dejure.org/2021,34765)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.07.2021 - L 2 BA 26/21 (https://dejure.org/2021,34765)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Juli 2021 - L 2 BA 26/21 (https://dejure.org/2021,34765)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § ... 25 Abs. 1 S. 1 SGB II; § 7 Abs. 1 SGB IV; § 14 Abs. 2 SGB IV; § 24 Abs. 1 SGB IV; § 25 Abs. 1 S. 2 SGB IV; § 28p SGB IV; § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V; § 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI; § 20 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB XI; § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SvEV; § 166 BGB; § 278 BGB; (1977) ; § 238 Abs. 1 S. 1 AO; § 3 Nr. 15 EStG; § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2 EStG; § 9 Abs. 12 Nr. 1 EStG; § 86a Abs. 3 S. 1 SGG; § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG; Art 19 Abs. 4 GG; § 197a SGG
    Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen formal als Amateur geführten Fussballspieler; Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Fußballspieler - Honorierung mit einer monatlichen "Garantiesumme" von 800 EUR seitens des Vereins - abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Unzulässigkeit einer Auferlegung von Säumniszuschlägen auf die nach zu erhebenden Beiträge ...

  • rechtsportal.de

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Fußballspieler - Honorierung mit einer monatlichen "Garantiesumme" von 800 EUR seitens des Vereins - abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Unzulässigkeit einer Auferlegung von Säumniszuschlägen auf die nach zu erhebenden Beiträge ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (32)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 2 R 57/17

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsnachforderungsbescheides auf der Grundlage einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 2 BA 26/21
    Mit seiner damaligen am 3. Februar 2017 eingelegten Berufung (L 2 R 57/17) hat der Verein insbesondere die Übernahme von "noch nicht gefestigten Ermittlungsergebnissen" durch das Sozialgericht gerügt.

    Mit Urteil vom 21. Juni 2017 (L 2 R 57/17) hat der Senat den seinerzeit angefochtenen Bescheid der Beklagten vom 11. April 2013 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22. Mai 2013 und des Änderungsbescheides vom 20. Januar 2017 aufgrund durchgreifender formeller Mängel aufgehoben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten L 4 KR 383/13 B ER, L 2 R 57/17 und L 2 BA 77/19 B ER und auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Der klagende Verein hat im Vorprozess L 2 R 57/17 viele Jahre nach den zu beurteilenden Zeiträumen eine Aufstellung vorgelegt, wonach sich der Zeitaufwand eines Spielers im Jahr auf 1065 Stunden belaufen habe (vgl. S. 4 des Schriftsatzes vom 3. Februar 2017, Bl. 243 der damaligen GA).

    Im Übrigen trägt der Verein (vgl. u.a. S. 9 des Schriftsatzes im Verfahren L 2 R 57/17, Bl. 248 der damaligen GA, sowie Bl. 280 der vorliegenden GA) selbst vor, dass (augenscheinlich mit Wissen und Duldung der Vereinsführung) die Mannschaft einen "Strafkatalog" erstellt habe, der die Spieler "bei Nichteinhaltung" (der Regeln insbesondere auch über die Teilnahme an Trainings- und Spielterminen) zur Zahlung einer Geldbuße an die Mannschaftskasse verpflichtet hat.

    Der Senat hat ihn mit Urteil vom 21. Juni 2017 (L 2 R 57/17) bereits aufgrund durchgreifender formeller Mängel aufgehoben.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 4 KR 383/13

    Die Sozialversicherungspflicht bei Amateurfußballern

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 2 BA 26/21
    Das damalige Begehren des klagenden Vereins auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hatte in zweiter Instanz Erfolg: Mit Beschluss vom 12. November 2013 (L 4 KR 383/13 B ER) hat der 4. Senat des Landessozialgerichts im Beschwerdeverfahren die aufschiebende Wirkung der damaligen Klage des Vereins angeordnet.

    Auch unter Berücksichtigung der ihm beigefügten Anlagen lasse sich diesem insbesondere nicht nachvollziehbar entnehmen, von welchen Nettobeträgen die Beklagte jeweils ausgegangen sei, um anhand ihrer die der Berechnung zugrunde gelegten sog. Bruttoentgelte zu ermitteln (vgl. S. 6 der Berufungsbegründung vom 3. Februar 2017 unter Bezugnahme auch auf das Vorbringen im vorausgegangenen Eilverfahren L 4 KR 383/13 B ER).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten L 4 KR 383/13 B ER, L 2 R 57/17 und L 2 BA 77/19 B ER und auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Dem steht die gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bzw. der Klage gegen einen solchen Bescheid dar, wie sie im vorliegenden Fall mit Beschluss des 4. Senates vom 12. November 2013 (L 4 KR 383/13 B ER) erfolgt ist.

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 2 BA 26/21
    Dieses Ziel ist schon unter bereicherungsrechtlichen Gesichtspunkt sachgerecht und weist als solches keine pönale Natur auf (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95 -, BVerfGE 110, 1-33, Rn. 63).

    Die einen Täter treffenden Folgen einer Straftat müssen zur Schwere der Rechtsgutsverletzung und des individuellen Verschuldens in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen, die im Einzelfall verhängte Sanktion muss in diesem Sinne schuldangemessen sein (BVerfG, B.v. 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95 -, BVerfGE 110, 1, Rn. 57; B.v. 07. Oktober 2008 - 2 BvR 578/07 -, NJW 2009, 1061, Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 7 C 6/12 - NVwZ 2014, 939).

    So hat das Bundesverfassungsgericht den in § 890 Abs. 1 ZPO geregelten Zwangsmaßnahmen, die neben der Disziplinierung des Schuldners auch Sühne für eine begangene Zuwiderhandlung bezwecken, strafähnliche Wirkung zugesprochen; dagegen hat es die Anordnung von Untersuchungshaft im Ermittlungsverfahren und die Unterbringung drogenabhängiger Täter in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB wegen des sichernden Charakters dieser Maßnahmen nicht als strafähnlich angesehen (vgl. BVerfG, B.v. 14. Januar 2004, aaO, Rn. 59 mwN).

  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 2 BA 26/21
    Das gilt auch für die Befugnis des Trainers, eine nicht genehmigte Abwesenheit zu sanktionieren (BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 26/08 R -, Rn. 23, juris).

    Für die rechtliche Qualifizierung der Tätigkeit kommt es nicht unbedingt auf die Benennung der Gegenleistung an, sondern auf den tatsächlich mit ihr verfolgten Zweck bzw. auf ihr äußeres Erscheinungsbild (BSG, Urteil vom 19. August 2003 - B 2 U 38/02 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 1, Rn. 27; BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 26/08 R -).

    Auch materielle Anreize zur Förderung der sportlichen Leistungsbereitschaft und zur Erreichung sportlicher Erfolge lassen als solche nicht zwingend auf ein Arbeitsentgelt schließen, das für eine Beschäftigung erbracht wird und das Vorliegen einer Beschäftigung voraussetzt, aber nicht begründet (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 25/02 R - Juris RdNr. 27 mwN; BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 26/08 R -, Rn. 24, juris).

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 25/02 R

    Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall - Berufsfußballspieler -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 2 BA 26/21
    Hierzu muss sich dieser gegenüber dem Sportverein zur Erbringung fußballsportlicher Tätigkeit verpflichten und als Ausgleich hierfür bestimmte finanzielle Zuwendungen erhalten; eine persönliche Abhängigkeit kann dann auf Grund der vertraglich übernommenen Verpflichtungen des Fußballspielers zur Einhaltung der vom Verein angesetzten Trainingsstunden, zur intensiven Mitarbeit nach den Anordnungen des Trainers sowie zur Befolgung der Anordnungen über die Teilnahme an Wettspielen angenommen werden (BSG, Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 25/02 R -, HVBG-INFO 2003, 1412 und juris).

    Fehlt dieser wirtschaftliche Hintergrund, können die Beziehungen zwischen dem Verein und dem Fußballspieler hinsichtlich der Anordnungsbefugnis des Vereins und der Verpflichtung des Spielers zu deren Befolgung ähnlich ausgestaltet sein, ohne dass der Verein als Arbeitgeber und das Verhältnis als persönliches abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu qualifizieren wären; derartige Bindungen beziehen sich vielmehr auf die sportliche, nicht dem Arbeitsleben zurechenbare Tätigkeit und sollen ggfs. sportliche Erfolge ermöglichen, die unmittelbar lediglich dem einzelnen Spieler und der Mannschaft zu Gute kommen (BSG, Urteil vom 18. März 2003, aaO).

    Auch materielle Anreize zur Förderung der sportlichen Leistungsbereitschaft und zur Erreichung sportlicher Erfolge lassen als solche nicht zwingend auf ein Arbeitsentgelt schließen, das für eine Beschäftigung erbracht wird und das Vorliegen einer Beschäftigung voraussetzt, aber nicht begründet (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 25/02 R - Juris RdNr. 27 mwN; BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 26/08 R -, Rn. 24, juris).

  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 2 BA 26/21
    Auch die Kenntnis und das Verschulden weiterer im Rahmen einer betrieblichen Hierarchie verantwortlicher Personen kann der betroffenen juristischen Person zuzurechnen sein, wenn keine Organisationsstrukturen geschaffen wurden, um entsprechende Informationen aufzunehmen und intern weiterzugeben (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - B 12 R 15/18 R -, BSGE 127, 125, Rn. 20).

    Bei der Festsetzung von Säumniszuschlägen müssen die Vorgaben des verfassungsrechtlich verbürgten Verhältnismäßigkeitsprinzips beachtet werden (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - B 12 R 15/18 R -, BSGE 127, 125, Rn. 17).

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 2 BA 26/21
    Gemessen an der Idee der Gerechtigkeit müssen Tatbestand und Rechtsfolge sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1979 - 2 BvL 12/77 -, BVerfGE 50, 205-217, Rn. 38 mwN).

    Die verfassungsrechtliche Herleitung dieses an der Idee der Gerechtigkeit orientierten Grundsatzes aus dem Rechtsstaatsprinzip i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. ebenfalls BVerfG, B.v. vom 17. Januar 1979, aaO) verdeutlicht, dass dieser Ansatz sich nicht auf das Strafrecht im klassischen Sinne (unter Einschluss insbesondere des Ordnungswidrigkeitsrechts und des Disziplinarrechts) beschränken kann, sondern sich auch auf andere staatliche Sanktionen mit strafähnlicher Wirkung erstrecken muss.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2019 - L 2 BA 77/19
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 2 BA 26/21
    Mit Beschluss vom 22. Oktober 2019 (L 2 BA 77/19 B ER) hat der Senat die aufschiebende Wirkung des damaligen Widerspruchs des klagenden Vereins gegen den Bescheid vom 21. Februar 2019 unter Ablehnung des Antrages im Übrigen nur insoweit angeordnet, soweit höhere Säumniszuschläge als 1.500 EUR festgesetzt worden sind.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten L 4 KR 383/13 B ER, L 2 R 57/17 und L 2 BA 77/19 B ER und auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 2 BA 26/21
    Wissen und Verschulden eines vertretungsberechtigten Organmitglieds ist als dasjenige des Organs anzusehen und damit auch der juristischen Person zuzurechnen (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R - BSGE 120, 209, RdNr. 66 mwN).
  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 2 BA 26/21
    Maßgeblich ist das durch eine wertende Betrachtung gewonnene Gesamtbild (BVerfG, Beschluss vom 13. April 2017 - 2 BvL 6/13 -, BVerfGE 145, 171, Rn. 65, bezogen auf die in Art. 105 und Art. 106 GG verwandten Typusbegriffe).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

  • BFH, 03.09.2018 - VIII B 15/18

    AdV eines Bescheids über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für den Zeitraum

  • BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 578/07

    Mord (Befriedigung des Geschlechtstriebs; Ermöglichung einer anderen Straftat;

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

  • BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 12/14 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz

  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 9/11

    Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist: Grob fahrlässige Unkenntnis der

  • BVerwG, 20.01.2016 - 9 C 1.15

    Straßenausbaubeiträge; Festsetzungsbescheid; Abgabenbescheid; Widerspruch;

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

  • BFH, 08.10.2014 - VI R 16/14

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 3/11 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Verfassungsmäßigkeit von erhöhten

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18

    Beitragshinterziehung; Beitragspflicht; dolus eventualis;

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 39/94

    Telefaxgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

  • BFH, 27.04.2001 - VI R 2/98

    Gehaltsumwandlung zugunsten steuerfreier Reisekosten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2016 - L 14 R 873/14

    Säumniszuschläge auf Nachversicherungsbeiträge; Wirkung einer

  • BVerwG, 20.02.2014 - 7 C 6.12

    Zahlungspflicht; Abgabepflicht; Sanktion; Schuldgrundsatz; Strafe; strafähnliche

  • BFH, 24.04.1992 - VI R 94/89

    Einordnung von Tropenkleidung als abzugsfähige Berufskleidung

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

  • BVerwG, 12.11.1997 - 11 A 49.96

    Naturschutzverband, anerkannter; Beteiligungsrecht; Planfeststellung;

  • BFH, 04.04.1978 - VII R 71/77

    Besteuerungsgrundlage - Steuerhaftungsbescheid - Rechtmäßigkeit -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 55/23

    Abhängige Beschäftigung; Bauhelfer; Beitragshinterziehung; Betriebsprüfung;

    Insoweit handelt es sich um eine von einem Schadensausgleich losgelöste Nachteilsauferlegung, welche den begangenen Rechtsverstoß in Form der nicht rechtzeitigen Beitragsentrichtung ahnden und damit die Bereitschaft sowohl des individuellen Betroffenen als auch zugleich der übrigen Beitragsverpflichteten zur gewissenhaften Beachtung der gesetzlichen Beitragsabführungspflichten fördern soll (vgl. ergänzend zum Vorstehenden auch Senatsurteil vom 27. Juli 2021 - L 2 BA 26/21 -, Rn. 113 ff., juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2023 - L 2 BA 638/22

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht von

    Gerade auch die Ausgestaltung eines Verschuldens als tatbestandliche Voraussetzung in § 24 Abs. 2 SGB IV bringt das den Säumniszuschlägen innewohnende sozialethische Unwerturteil zum Ausdruck (vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.07.2021 - L 2 BA 26/21 -, juris, Rn. 113).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2023 - L 2 BA 3827/21
    Gerade auch die Ausgestaltung eines Verschuldens als tatbestandliche Voraussetzung in § 24 Abs. 2 SGB IV bringt das den Säumniszuschlägen innewohnende sozialethische Unwerturteil zum Ausdruck (vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.07.2021 - L 2 BA 26/21 -, juris, Rn. 113,).
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